Bau & Wert (Inhaber Tobias Keip), Am Metternicher Bahnhof 4, 56072 Koblenz (im Folgenden „Bau & Wert“ oder „wir“ genannt), ist Betreiberin der unter www.bau-wert.com abrufbaren Internetseite/Online-Kontaktstrecke. Auf der Internetseite können Auftraggeber und Auftraggeberinnen (im Folgenden: „Auftraggeber“) Daten und Unterlagen zu einer Immobilie und/oder einem Vorhaben übermitteln und ein Angebot für gutachterliche und bewertende Leistungen, Kauf-/Verkaufs-Entscheidungshilfen sowie weitere damit zusammenhängende Dienstleistungen anfordern.
Zusätzlich zu den Gutachterleistungen kann der Auftraggeber – je nach Fall – Angebote für ergänzende Leistungen erhalten (z. B. Dokumentenaufbereitung, Vorprüfung von Unterlagen, Koordination externer Fachleute).
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen Bau & Wert und dem Auftraggeber sowohl für die Nutzung der Internetseite als auch für die abgeschlossenen Verträge über Leistungen von Bau & Wert.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Vermittlungen zwischen Auftraggebern und ggf. eingeschalteten Ausführungspartnern / Fachleuten, soweit Bau & Wert diese im Rahmen des Auftrags einbindet.
1.3 Im Falle der Beauftragung von Bau & Wert zur Durchführung der einzelnen gutachterlichen Leistungen wird diese AGB in Textform zur Verfügung gestellt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in ihrer aktuellen Fassung jederzeit unter www.bau-wert.com/agb abruf- und ausdruckbar.
1.4 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ohne schriftliche Zustimmung nicht akzeptiert.
1.5 Der Auftraggeber ist Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer gemäß § 14 BGB jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.6 Begriffsdefinitionen (Immobilienbewertung / Gutachten):
In den AGB werden Fachbegriffe aus dem Bereich Immobilienbewertung und Gutachterpraxis verwendet. Diese werden wie folgt definiert:
Verkehrswert (Marktwert): Der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks/der Immobilie zu erzielen wäre.
Wertermittlungsstichtag: Der Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht (Datum, für das der Wert gilt).
Kurzgutachten / Marktwertgutachten: Kompakte Bewertung zur Entscheidungsfindung (z. B. Kauf/Verkauf), regelmäßig mit geringerem Umfang/Detailgrad als ein Verkehrswertgutachten.
Verkehrswertgutachten: Ausführliche, nachvollziehbar begründete Wertermittlung, typischerweise für Behörden / Finanzamt / gerichtliche oder streitige Anlässe, soweit beauftragt.
Restnutzungsdauergutachten: Gutachterliche Ermittlung/Begründung der wirtschaftlichen Restnutzungsdauer eines Gebäudes/Objekts nach anerkannten Methoden, soweit beauftragt; keine Steuerberatung.
Kaufberatung / Verkaufsberatung: Fachliche Begleitung bei Kauf- bzw. Verkaufsentscheidungen (z. B. Preisplausibilisierung, Risikoeinschätzung, Unterlagenprüfung) im vereinbarten Umfang.
Entscheidungshilfe: Bezahlte, strukturierte Objektanalyse zur Unterstützung einer Kauf- oder Verkaufsentscheidung. Sie ist keine kostenlose Erstberatung und – sofern nicht ausdrücklich vereinbart – kein Verkehrswertgutachten.
Objektunterlagen: Vom Auftraggeber bereitgestellte Dokumente (z. B. Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung, Baupläne, Baubeschreibung, Energieausweis, Mietverträge, Protokolle, Fotos).
Objektaufnahme/Besichtigung: Begehung / Erfassung des Objekts (ggf. durch Bau & Wert oder beauftragte Erfüllungsgehilfen) zur Feststellung von Merkmalen und Zuständen, soweit vereinbart.
2. Angebotserstellung
2.1 Für eine Angebotsanforderung durch den Auftraggeber gelten die folgenden Bedingungen:
2.1.1 Angabe von Namen, Adresse, PLZ und Ort.
2.1.2 Angabe einer Telefonnummer für ev. Rückfragen
2.1.3 Angabe Objektstandort / Bundesland sowie Objektart (EFH, MFH, ETW)
2.1.4 Der Auftraggeber muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
2.2 Vollständigkeit des Angebotes:
2.2.1 Das/die Angebote beruhen auf Angaben und Grundlagen des Auftraggebers.
2.2.2 Das/die Angebote sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2.3 Zur Vervollständigung der Angebote können Detaillierungen in einem Telefon-/ Videotermin aufgenommen und den Angeboten hinzugefügt werden. Dieser Termin dient ausschließlich der Klärung des Leistungsumfangs und der Angebotsgrundlagen, nicht der inhaltlichen Bewertung / Analyse.
2.3 Preisbindung: Für alle Leistungen gilt – sofern im Angebot/Auftrag nicht anders geregelt – eine Preisbindung von 12 Monaten ab Beauftragung.
3. Leistungen
3.1 Grundlagen: Bei unseren Leistungen gehen die Vertragsparteien immer von den vom Auftraggeber übermittelten Grundlagen aus. Unsere Leistungen ergeben sich aus den Positionen des individuellen Angebots/der Auftragsbestätigung.
3.2 Zusatzleistungen / Nachträge: Sollten nach Auftragserteilung zusätzliche Leistungen gefordert oder benötigt werden (z. B. zusätzliche Vergleichsobjekte, zusätzliche Bewertungsstichtage, weitere Objektteile, Nachforderungen von Unterlagen, zusätzliche Besichtigungen), sind diese Leistungen kostenpflichtig. Entsprechende Nachtragsangebote werden vor Ausführung erstellt.
3.3 Mehrere Varianten / zusätzliche Auswertungen: Zusätzliche Varianten (z. B. mehrere Szenarien/Preisvarianten über den vereinbarten Umfang hinaus) sind kostenpflichtig und müssen vorab abgestimmt werden.
3.4 Änderungswünsche des Auftraggebers: Änderungswünsche, die über ein zumutbares Maß hinausgehen oder den Kern der ursprünglichen Aufgabenstellung verändern (z. B. Wechsel des Bewertungszwecks, Objektwechsel, Änderung des Stichtags), sind gesondert zu vergüten. Bau & Wert weist vorab darauf hin, wenn zusätzliche Kosten entstehen.
3.5 Leistungsarten (Leistungsspektrum): Sofern nicht anders im Angebot/Auftrag geregelt, können u. a. folgende Leistungen vereinbart werden:
• Verkehrswertgutachten (z. B. für steuerliche / behördliche / streitige Zwecke)
• Kurzgutachten/Marktwertgutachten (Entscheidungsgutachten)
• Restnutzungsdauergutachten (wirtschaftliche RND-Ermittlung/Begründung)
• Kaufberatung (z. B. Unterlagencheck, Preisplausibilisierung, Risikohinweise)
• Verkaufsberatung/Preisfindung (marktgerechter Angebotspreis, Strategiehinweise)
• Entscheidungshilfe (bezahlte Objektanalyse „Go/No-Go“ bzw. „Verkaufen / Preis anpassen / Abwarten“)
• Plausibilitätsprüfungen von Flächenangaben / Unterlagen im vereinbarten Umfang
• Telefon-/ Videotermine zur Ergebnisbesprechung im vereinbarten Umfang.
3.6 Abgrenzung Entscheidungshilfe: Leistungen der Entscheidungshilfe sind – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine rechtssicheren Gutachten im behördlichen / gerichtlichen Sinne, sondern bezahlte Analysen und Einschätzungen zur Unterstützung von Kauf- oder Verkaufsentscheidungen. Die Entscheidungshilfe basiert auf den zur Verfügung gestellten Informationen / Unterlagen und ggf. vereinbarter Objektaufnahme.
3.7 Sofern im Rahmen der Auftragsbestätigung keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Leistungserbringung typischerweise nach folgendem Ablauf:
• Klärungsgespräch (Scope-Call): Abstimmung Bewertungszweck, Objektumfang, Stichtag, benötigte Unterlagen.
• Objektaufnahme/Besichtigung (falls beauftragt): Aufnahme relevanter Merkmale/Zustände.
• Analyse/Erstellung: Wertermittlung/Analyse gemäß Auftrag.
• Übergabe/Ergebnisbesprechung: Dokument/Ergebnis wird übermittelt; Besprechung gemäß vereinbartem Umfang
Leistungswiederholungen, zusätzliche Stichtage oder Objektänderungen sind kostenpflichtig.
3.8 Herausgabe abschließender Unterlagen: Die Herausgabe/Übermittlung der abschließenden Unterlagen/Reports kann – soweit rechtlich zulässig und im Angebot geregelt – erst erfolgen, wenn die Rechnung vollständig beglichen wurde, sofern in der Auftragsbestätigung keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
3.9 Einsatz externer Dienstleister: Bau & Wert kann zur Umsetzung einzelner Leistungsteile externe Dienstleister einsetzen (z. B. für Foto-/Objektaufnahmen, Vermessungsunterlagen, besondere Fachfragen). Die Haftung solcher Sonderfachleute erfolgt – soweit gesetzlich zulässig – im jeweiligen Verantwortungsbereich. Die Abrechnung kann über Bau & Wert erfolgen.
3.10 Sonderfälle / Einschränkungen:
3.10.1 Bau & Wert haftet nicht für die Erreichung eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses (z. B. Verkaufserfolg, Finanzierung, Rendite).
3.10.2 Bau & Wert haftet nicht für behördliche Entscheidungen oder steuerliche Anerkennung, soweit dies außerhalb des Leistungsumfangs liegt.
3.10.3 Bau & Wert erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Hinweise hierzu stellen keine Beratung im rechtlichen/steuerlichen Sinne dar.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Richtigkeit der Angaben: Der Auftraggeber versichert, dass die von ihm übermittelten Daten und Unterlagen korrekt sind und der Wahrheit entsprechen. Die Leistung und ggf. das Gutachten beruhen auf diesen Daten. Unsachgemäße oder unvollständige Angaben können zu Mehrkosten, falschen Ergebnissen und Verzögerungen führen.
4.2 Unterlagenbereitstellung: Der Auftraggeber hat die von Bau & Wert geforderten Unterlagen schnellstmöglich zur Verfügung zu stellen. Fehlende Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder eine Leistungserbringung verhindern.
4.3 Mitwirkung / Kommunikation: Der Auftraggeber hat die Verpflichtung zur Mitwirkung. Bau & Wert wird dem Auftraggeber Checklisten und Aufforderungen zu Rückfragen, Freigaben und Ergänzungen übermitteln. Eine fristgerechte Bearbeitung setzt voraus, dass der Auftraggeber zeitnah reagiert.
4.4 Zugang zum Objekt (bei Besichtigung): Sofern eine Objektaufnahme/Besichtigung beauftragt ist, stellt der Auftraggeber Zugang zum Objekt sicher (inkl. relevanter Nebenräume, Technikräume, Dachboden/Keller, soweit vorhanden und zugänglich).
5. Bewertungen / Referenzen
5.1 Auftraggeber können Bewertungen über die Leistungen und Arbeiten von Bau & Wert oder deren Erfüllungsgehilfen abgeben.
5.2 Bewertungen sind sachlich und fair zu verfassen. Beleidigende, schmähende und sonstige rechtswidrige Inhalte sind zu unterlassen.
5.3 Tatsachenbehauptungen müssen der Wahrheit entsprechen. Mehrfachbewertungen sind nicht gestattet.
5.4 Bewertungen stellen Äußerungen des Auftraggebers dar und werden von Bau & Wert nicht zu eigen gemacht. Bau & Wert übernimmt keine Verantwortung für Bewertungen Dritter.
5.5 Der Auftraggeber räumt Bau & Wert mit Absenden/Einstellen von Bewertungen unentgeltlich und zeitlich unbegrenzt das Recht ein, diese zu verwenden (z. B. Website, Social Media), soweit keine personenbezogenen Daten veröffentlicht werden.
5.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, allgemeine und anonymisierte Informationen über das beauftragte Projekt (z. B. Projektart, Leistungsumfang, Ausführungszeitraum, Region) zu Zwecken der Eigenwerbung und als Referenz (z. B. auf Webseite, in Präsentationen oder in Angeboten) zu verwenden, sofern dadurch keine Rückschlüsse auf die Identität des Auftraggebers möglich sind. Eine namentliche Nennung, die Angabe konkreter Adressen oder die Veröffentlichung von projektbezogenen Bildern erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers.
6. Zahlungen
6.1 Höhe und Fälligkeit der Rechnung(en) werden in der Auftragsbestätigung dargestellt. Die Übermittlung kann per Post oder E-Mail erfolgen.
6.2 Rechnungen werden grundsätzlich nach Erbringung der jeweiligen Leistung gestellt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Bau & Wert ist berechtigt, Vorkasse/Abschläge zu vereinbaren (z.B. bei Entscheidungshilfe, kurzfristigen Terminen, umfangreichen Gutachten).
6.3 Teilrechnungen sind möglich, insbesondere bei Verzögerungen, die auf dem Verhalten des Auftraggebers beruhen (z. B. fehlende Unterlagen, ausbleibende Antworten, Terminverschiebungen). Das Abrechnen von Teilrechnungen erfolgt nach dem folgenden Schema:
6.3.1 Vor Beginn der Auftragsbearbeitung 10 % der jeweiligen Auftragsposition
6.3.2 Nach Beginn der Auftragsbearbeitung anhand des aktuellen Leistungsstands
6.3.3 Nach Fertigstellung der Auftragsbearbeitung 100 % der jeweiligen Auftragsposition
Die Abrechnung beruht immer aufgrund der aktuell in Bearbeitung befindlichen Auftragsposition.
6.4 Verzug: Bei Überfälligkeit der Rechnung behalten wir uns das Recht vor, entsprechende Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
6.5 Nachvergütung bei Mehraufwand: Stellt sich heraus, dass der Leistungsumfang nicht dem kalkulierten Angebot entspricht und nicht unwesentlich übersteigt, oder verlangt der Auftraggeber weitere Sonderwünsche, ist Bau & Wert berechtigt, eine angemessene Nachvergütung zu verlangen.
6.6 Standardisierter Prozess / Revisionswünsche: Einmal getroffene Entscheidungen/Briefing-Festlegungen (z. B. Bewertungszweck, Stichtag, Objektumfang) gelten als Grundlage der Bearbeitung. Werden diese revidiert und entsteht Mehraufwand, kann Bau & Wert eine Nachvergütung verlangen.
6.7 Abnahmepflicht: Für beauftragte Leistungen gilt eine Abnahmepflicht, sofern berechtigte Mängel nicht entgegenstehen.
6.8 Wegfall der Auftragsgrundlage: Sollte durch Wegfall der Auftragsgrundlage eine Abnahme nicht mehr notwendig sein, behält sich Bau & Wert das Recht vor, entfallene Leistungen mit 10 % der Auftragssumme abzurechnen (soweit rechtlich zulässig). Die Regelung gilt ergänzend zur Kündigung und nur für Leistungsteile, die noch nicht begonnen wurden.
6.9 Preisbindung: Bau & Wert unterliegt einer Preisbindung nur für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Auftragserteilung, sofern nicht abweichend vereinbart.
6.10 Verweigerte Mitwirkung: Ein Verweigern der Mitwirkung kann dazu führen, dass Bau & Wert bereits vereinbarte, aber nicht mehr sinnvoll durchführbare Leistungen abrechnen darf (entsprechend Leistungsstand).
7. Unterzeichnung der Unterlagen per digitaler Signatur
7.1 Der Auftraggeber erhält nach Fertigstellung die Ergebnisse/Unterlagen per E-Mail.
7.2 Unterlagen können elektronisch freigegeben/unterzeichnet werden.
7.3 Der Auftraggeber sendet die freigegebenen Unterlagen zurück bzw. bestätigt die Freigabe digital.
8. Kündigung
8.1 Bau & Wert hat bei Kündigung das Recht, folgende Entschädigungen einzufordern:
8.1.1 Bereits vollständig erbrachte und abgerechnete Leistungen bleiben unberührt.
8.1.2 Für Auftragspositionen, die begonnen, aber nicht abgeschlossen sind, erfolgt eine anteilige Abrechnung nach tatsächlichem Leistungsstand.
8.1.3 Für alle noch nicht begonnenen Auftragspositionen gilt folgender pauschaler Schadensersatz:
- 5 % der Nettoauftragssumme der nicht begonnenen Leistungen, sofern der Gesamtauftrag noch nicht gestartet wurde.*
- 10 % der Nettoauftragssumme der nicht begonnenen Leistungen, sofern bereits andere Teile des Auftrags bearbeitet wurden.*
*Bei Verbraucherverträgen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist.
8.1.4 Die Geltendmachung eines nachweislich höheren Schadens bleibt Bau & Wert vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens ausdrücklich vorbehalten.
8.2 Kündigungen bedürfen der Textform.
8.3 Die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4 Für den Zeitpunkt der Kündigung ist der Zugang der Kündigungserklärung maßgeblich.
9. Haftung
9.1 Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
9.2 Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Bau & Wert nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9.3 Bau & Wert haftet nicht für behördliche/steuerliche Anerkennung, Genehmigungen oder Marktentwicklungen. Haftung für entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen. Die Haftung wird insgesamt auf den Auftragswert beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Bau & Wert erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung.
9.4 Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
9.5 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Arglist, Garantieübernahme oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
10. Gewährleistung
10.1 Bau & Wert haftet für Sachmängel nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf gelieferte Sachen/Unterlagen 12 Monate (soweit anwendbar).
10.2 Unternehmer haben Mängel unverzüglich, spätestens binnen zwei Wochen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
11. Eigentumsvorbehalt
11.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Inhalte/Unterlagen im Eigentum von Bau & Wert.
11.2 Nutzungsrechte werden erst mit vollständiger Zahlung eingeräumt (siehe § 13).
12. Geheimhaltung
12.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags erlangten Informationen und Unterlagen, die als vertraulich anzusehen sind oder ihrer Natur nach vertraulich sind (insbesondere Objekt-, Kunden-, Preis- und Projektdaten), vertraulich zu behandeln.
12.2 Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung verwendet und nicht ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei an unbefugte Dritte weitergegeben werden.
12.3 Bau & Wert ist berechtigt, vertrauliche Informationen an eigene Mitarbeiter sowie an externe Dienstleister und Erfüllungsgehilfen weiterzugeben, sofern dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist. Bau & Wert stellt sicher, dass diese Personen ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
12.4 Der Auftraggeber ist ebenfalls berechtigt, vertrauliche Informationen innerhalb seines Unternehmens oder an von ihm beauftragte Berater (z. B. Steuerberater, Rechtsanwälte, Banken oder Behörden) weiterzugeben, sofern dies dem vereinbarten Vertragszweck entspricht.
12.5 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
12.6 Von der Geheimhaltungspflicht ausgenommen sind Informationen,
• die zum Zeitpunkt ihrer Offenlegung bereits allgemein bekannt waren,
• die nachträglich ohne Vertragsverletzung allgemein bekannt werden,
• die rechtmäßig von Dritten erlangt wurden oder
• die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnungen offengelegt werden müssen.
13. Urheberrechte / Nutzungsrechte
13.1 Sämtliche im Rahmen des Auftrags von Bau & Wert erstellten Unterlagen, Gutachten, Analysen, Berichte, Berechnungen, Fotografien, Grafiken, Skizzen sowie sonstige Inhalte unterliegen dem Urheberrecht von Bau & Wert.
13.2 Bau & Wert räumt dem Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den erstellten Unterlagen ein. Das Nutzungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf den im jeweiligen Auftrag vereinbarten Zweck.
13.3 Eine Weitergabe der Unterlagen an Dritte oder eine Nutzung zu anderen Zwecken als dem vereinbarten ist nur mit vorheriger Zustimmung von Bau & Wert zulässig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde (z. B. Weitergabe an Banken, Behörden oder Rechtsberater bei entsprechendem Auftragszweck).
13.4 Bearbeitungen, Vervielfältigungen, Veröffentlichungen oder eine Weiterverwendung der Unterlagen – auch auszugsweise – sind ohne vorherige Zustimmung von Bau & Wert unzulässig.
13.5 Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben sämtliche Rechte bei Bau & Wert.
13.6 Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe der Unterlagen behält sich Bau & Wert die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen vor.
14. Datenschutz
14.1 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt durch Bau & Wert gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), ausschließlich zum Zwecke der Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
14.2 Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist insbesondere:
• Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen)
• Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen)
• Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an einer ordnungsgemäßen Geschäftsabwicklung).
14.3 Übermittelt der Auftraggeber personenbezogene Daten Dritter (z. B. Miteigentümer, Mieter, Verkäufer, Käufer), versichert er, dass er hierzu berechtigt ist und ggf. erforderliche Einwilligungen eingeholt wurden. Der Auftraggeber stellt Bau & Wert insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
14.4 Bau & Wert verarbeitet personenbezogene Daten nur in dem Umfang, der zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. externe Dienstleister, Behörden) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
14.5 Der Auftraggeber hat im Rahmen der DSGVO insbesondere folgende Rechte:
• Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO
• Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO
• Löschung gemäß Art. 17 DSGVO
• Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO
• Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO
• Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO
• Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO
• Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO
14.6 Bau & Wert versichert angemessene technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen zu haben, um die Sicherheit von personenbezogenen Daten zu gewährleisten und das Risiko für die betroffenen Personen zu reduzieren.
14.7 Zur Wahrung der Rechte kann sich der Auftraggeber jederzeit an Bau & Wert wenden. Ergänzende Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung unter https://bau-wert.com/datenschutz abrufbar.
15. Alternative Streitbeilegungen
15.1 Bau & Wert nimmt an keinem Streitschlichtungsverfahren teil und ist hierzu nicht verpflichtet.
15.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die unter https://consumer-redress.ec.europa.eu/ zu finden ist. Bau & Wert ist nicht dazu verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehme und nimmt auch nicht freiwillig daran teil.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Bau & Wert behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Auftraggeber mit einer Frist von 30 Tagen vorangekündigt. Widerspricht der Auftraggeber binnen dieser Frist nicht, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Wird den AGB fristgerecht widersprochen, so wird der Vertrag entweder zu den alten AGB fortgeführt oder Bau & Wert macht von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch, sofern die Voraussetzungen dafür vorliegen.
16.2 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.
16.3 Auf Verträge zwischen den Parteien findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Auftraggeber als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.
16.4 Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien der Sitz von Bau & Wert in Koblenz (Rheinland-Pfalz).
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Schließen Sie den Vertrag mit uns als Verbraucher, haben Sie das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Bau & Wert, Am Metternicher Bahnhof 4, 56072 Koblenz info@bau-wert.com ; Tel.: +49 (0) 261 28733456 mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das nachstehende Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, hat Bau & Wert Ihnen alle Zahlungen, die Bau & Wert von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei Bau & Wert eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Bau & Wert dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte in Rechnung gestellt.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie Bau & Wert einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Bau & Wert von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
An: Bau & Wert
Tobias Keip
Am Metternicher Bahnhof 4
56072 Koblenz
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) /die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
• Bestellt am (*) /erhalten am (*):
• Name des/der Verbraucher(s):
• Anschrift des/der Verbraucher(s):
• Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
• Datum:
(*) Unzutreffendes streichen.
Ende der Widerrufsbelehrung.